Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beförderungs- und Chauffeurleistungen zwischen REBA Mobility, Inhaber Resul Baspinar, Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (nachfolgend „REBA Mobility") und dem Kunden.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, REBA Mobility stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungen
(1) REBA Mobility erbringt Personenbeförderung im Rahmen des Verkehrs mit Mietwagen gemäß § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es handelt sich nicht um Taxi- oder Linienverkehr; Fahrten erfolgen ausschließlich aufgrund vorheriger Bestellung.
(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Business Transfer, Flughafentransfer, stundenweise Buchung (Stundenbuchung) sowie VIP- und Eventservice. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss und Buchung
(1) Anfragen über das Online-Formular, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) REBA Mobility unterbreitet daraufhin ein verbindliches Angebot zu einem Festpreis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und REBA Mobility die Buchung bestätigt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis richtet sich nach Strecke, Fahrzeit, Wartezeit und individuellen Wünschen und wird dem Kunden vorab verbindlich genannt.
(2) Die Zahlung ist per Überweisung, EC- oder Kreditkarte sowie auf Wunsch bar möglich. Geschäftskunden erhalten nach Absprache eine Rechnung mit Zahlungsziel.
(3) Zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen sowie Wartezeiten über die vereinbarte Zeit hinaus werden gesondert nach Aufwand berechnet.
§ 5 Stornierung und Änderungen
(1) Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtbeginn kostenfrei möglich.
(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen (No-Show) kann REBA Mobility eine angemessene Ausfallentschädigung berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
§ 6 Pflichten des Kunden und der Fahrgäste
(1) Der Kunde stellt sich pünktlich am vereinbarten Abholort bereit und teilt die erforderlichen Angaben (Adressen, Personenzahl, besondere Wünsche) vollständig und korrekt mit.
(2) Während der Fahrt sind die gesetzliche Anschnallpflicht sowie die sicherheitsrelevanten Hinweise des Chauffeurs zu beachten. Die zulässige Personenzahl des jeweiligen Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.
(3) Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Für vom Kunden oder dessen Begleitung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Verunreinigungen oder Beschädigungen haftet der Kunde im gesetzlichen Rahmen.
§ 7 Wartezeiten und Verspätungen
(1) Eine angemessene Wartezeit ist im Leistungsumfang enthalten. Beim Flughafentransfer wird die Flugankunft nach Möglichkeit in Echtzeit berücksichtigt. Darüber hinausgehende Wartezeiten werden gesondert berechnet.
(2) Erscheint der Kunde ohne Mitteilung nicht innerhalb einer angemessenen Wartezeit, kann die Fahrt als nicht angetreten gewertet werden (§ 5 Abs. 2 gilt entsprechend).
§ 8 Gepäck, Kindersitze und Tiere
Gepäck wird im Rahmen der Fahrzeugkapazität befördert. Passende Kindersitze werden auf vorherigen Wunsch kostenfrei bereitgestellt; entsprechende Angaben sind bei der Buchung mitzuteilen. Die Beförderung von Tieren ist nach vorheriger Absprache möglich.
§ 9 Haftung
(1) REBA Mobility haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet REBA Mobility nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 10 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, Verkehrsstörungen, behördliche Anordnungen), die REBA Mobility die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Widerrufsrecht
Bei Verträgen über die Beförderung von Personen besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kein Widerrufsrecht im Fernabsatz. Es gelten die Stornierungsregelungen nach § 5 dieser AGB.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. REBA Mobility ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.